Antwort von siebenstein: Zitat Verkaufsbedingungen:
"Zusätzlich wird eine Gebühr von 0,26 EUR/Los unter 0,40 EUR fällig". <- sic!
Das Los wurde mit EUR 0,69 zugeschlagen -- also -> ÜBER <- EUR 0,40.
Die Forderung der EUR 0,26 war also überhaupt nicht gerechtfertigt - selbst wenn man diese "Gebühr" akzeptiert hätte! Und damit diesbezüglich kein Missverständnis aufkommt: solcherart versteckte Kosten sind unehrlich und völlig inakzeptabel. - Wäre diese "Gebühr" etwa ein Kleinmengenaufschlag, der sich auf die Höhe des Gesamteinkaufs bezieht, hätte ich ja vielleicht noch Verständnis aufgebracht, aber "pro Los" und ohne dass ich die Entscheidungsgewalt daüber habe, ob die "Gebühr"-Bedingung eintritt oder nicht (das hängt ja wohl maßgeblich von der Höhe und Anzahl an Wettbewerbsgeboten ab), handelt es sich m.E. um unehrliche versteckte Kosten. Redlich wäre es, ganz einfach generell das Mindestgebot höher anzusetzen, wenn man unter EUR 0,40/Los nicht zurechtkommt! So wie im vorliegenden Fall gehandhabt, entsteht der Verdacht, es sollen unachtsame Interessenten in eine Falle gelockt werden.